Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
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E-Mail: timo.arndt@kreis-ak.de
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Sozialdienst Eingliederungshilfe
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Sozialdienst Eingliederungshilfe
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E-Mail: torsten.pagel@kreis-ak.de
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Sozialdienst Eingliederungshilfe
Hochstraße 28
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Beschreibung
- ambulante Hilfen (zum Beispiel Unterstützung bei der Basisversorgung, bei der Freizeitgestaltung oder beim behindertengerechten Wohnungsumbau),
- teilstationäre Hilfen (zum Beispiel beim Besuch einer Behindertenwerkstatt, einer Tagesstätte für psychisch kranke Menschen oder einer Tagesförderstätte für geistig behinderte Menschen) und
- stationäre Hilfen (zum Beispiel für ein Behindertenwohnheim).
Ein vielfältiges Hilfsangebot gibt es für Kinder mit Behinderungen, damit deren Entwicklung in einem möglichst frühen Stadium gefördert werden kann. Hierzu zählen beispielsweise die Frühförderung, Hilfen beim Besuch eines Kindergartens oder einer Schule oder die Aufnahme in einen Förderkindergarten.
Über Art und Umfang der Hilfegewährung wird im sogenannten Verfahren der individuellen Teilhabeplanung entschieden, an dem der behinderte Mensch oder sein Betreuer, der Leistungserbringer und andere für den Planungsprozess relevante Personen und Institutionen beteiligt werden. Die Hilfen werden zum Teil nur insoweit erbracht, als die Betroffenen die entsprechenden Kosten nicht durch Einsatz ihres Einkommens und Vermögens finanzieren können.